Die Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist ein emotionaler Meilenstein, aber das Haus ist damit rechtlich noch nicht übergeben. Eine der häufigsten Sorgen von Verkäufern lautet: „Was passiert, wenn der Käufer im Grundbuch steht, aber das Geld nicht überweist?“ Und Käufer fragen sich: „Warum soll ich zahlen, wenn mir das Haus noch gar nicht gehört?“
Diese Unsicherheit fängt das deutsche Notarsystem perfekt auf – und wir begleiten Sie durch diesen formalen Prozess. Der Notar fungiert als neutrale Instanz. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (unter anderem der Verzicht auf das kommunale Vorkaufsrecht und die Eintragung der Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers), verschickt der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung. Erst dann muss und darf das Geld fließen. Erst nach Zahlungseingang erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung und die Schlüsselübergabe.
- Sicherheit an Ihrer Seite: Wir erklären Ihnen jeden Schritt des Kaufvertrags verständlich und begleiten Sie persönlich zum Notartermin.